Sehr geehrte Besucher!

Die Karte zeigt in roter Farbe die am Tag der Anzeige geltende Waldbrandwarnstufe mit Feuerverbot. Die Karte wird täglich automatisch um 00:01 Uhr aktualisiert.

Für die auf der Karte rot markierten Gebiete gelten während des Feuerverbots besondere Schutzbestimmungen. In diesem Zeitraum ist das Entzünden offener Feuer in Wäldern und Aufforstungsflächen außerhalb geschlossener Ortschaften sowie innerhalb eines Umkreises von 200 Metern um diese Gebiete untersagt.

Dies betrifft auch die auf der Karte gekennzeichneten Feuerstellen, Gehölzstreifen entlang von Straßen und Bahnlinien sowie das Abbrennen von Brachflächen und pflanzlichen Reststoffen.

Verstöße gegen die geltenden Brandschutzvorschriften können mit Geldbußen geahndet werden.

Mithilfe der Karte können Waldgebiete in der Umgebung Ihres Wohnortes oder Ihres aktuellen Aufenthaltsortes einfach identifiziert werden. Über den Menüpunkt „Ebenen“ („Rétegek“) können zusätzliche Kartenschichten eingeblendet werden. Als Hintergrundkarte kann auch die Google-Hybridkarte ausgewählt werden. Darüber hinaus bietet die Karte die Möglichkeit einer Koordinatensuche im EOV- sowie im WGS84-Koordinatensystem.

Die Anordnung und Aufhebung des Feuerverbots richtet sich nach den meteorologischen Bedingungen, dem Trockenheitsgrad der lebenden und abgestorbenen Biomasse in den Wäldern sowie nach der Häufigkeit von Wald- und Vegetationsbränden.

Das Verbrennen von Gartenabfällen und pflanzlichen Reststoffen innerhalb geschlossener Ortschaften ist nach den geltenden Luftreinhaltevorschriften grundsätzlich verboten. Die jeweilige Gemeinde kann jedoch durch eine örtliche Verordnung Ausnahmen für Grundstücke innerhalb geschlossener Ortschaften zulassen und dabei die Bedingungen und Rahmenvorgaben für das Verbrennen festlegen.

Ob und wann Gartenabfälle verbrannt werden dürfen, ist bei der zuständigen Gemeindeverwaltung zu erfragen. Besteht keine entsprechende Gemeindeverordnung, dürfen Laub und Gartenabfälle nicht verbrannt werden.

Nicht als offenes Feuer im Sinne des Feuerverbots gelten Gasbrenner sowie geschlossene Grill-, Koch- und Heizgeräte, sofern diese mit einer geeigneten Funkenfangeinrichtung ausgestattet sind.

Über die separate Informationsschaltfläche „i“ können Informationen zu Waldparzellen und weiteren Kartenelementen angezeigt werden.

Viele nützliche Informationen zum Feuerverbot sowie zur Vorbeugung von Wald- und Vegetationsbränden finden Sie auf der Internetseite www.erdotuz.hu.